Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Lassmann,
im Gewerbegebiet „Auf den Sechsmorgen“ / Oberweyer stehen bis auf wenige
Quadratmeter keine veräußerbaren Grundstücke mehr zur Verfügung.
Damit kann die Stadt Hadamar interessierten Unternehmen, die sich dort ansiedeln wollen,
kein Angebot unterbreiten. Ein wichtiger Baustein für die weitere Gesamtentwicklung der
Stadt entfällt somit derzeit. Mögliche neue Arbeitsplätze vor Ort und zusätzliche
Einnahmen durch Gewerbesteuern sind nicht realisierbar.
Südlich der bestehenden Gewerbeflächen, in Richtung Ahlbach, zwischen B54 und K496
gelegen, existiert ein in der regionalen Raumplanung bereits als Erweiterungsfläche
ausgewiesenes Areal.
Besonders günstig ist dabei die von Oberweyer und seiner Wohnbebauung abgewandte
Lage, wodurch in Kombination mit einer durchdachten Verkehrsanbindung dem Ziel der
Vermeidung von weiteren Verkehrsbelastungen der Oberweyerer Einwohner Rechnung
getragen werden kann.
Die WfH – Fraktion stellt den Antrag:
Der Magistrat wird mit beauftragt,
a.) Umgehend die anfallenden Kosten beim Erwerb der bereits vorhandenen
Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes „Auf den Sechsmorgen“ zu prüfen und
die Ergebnisse dem HFA so zeitnah vorzulegen, dass die notwendigen Finanzmittel inkl. Planungskosten im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2022 / 2023 berücksichtigt werden können.
b.) Vorbehaltlich der Aufnahme in die Haushalte 2022 / 2023 alle notwendigen Schritte
zur Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung
zur Ausweisung der oben beschriebenen Konversionsflächen als Gewerbegebiet
einzuleiten.
Hans Reichwein, Fraktionsvorsitzender WfH